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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - L 16 KR 201/04   

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https://dejure.org/2005,18815
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - L 16 KR 201/04 (https://dejure.org/2005,18815)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.12.2005 - L 16 KR 201/04 (https://dejure.org/2005,18815)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - L 16 KR 201/04 (https://dejure.org/2005,18815)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - L 16 KR 201/04
    Maßstab für die AU ist allein der Umfang des Versicherungsschutzes im zuletzt bestehenden konkreten Versicherungsverhältnis (vgl. BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S. 32; BSG Urt. vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - m.w.N. = Die Leistungen, Beilage 2005, S. 310 ff.).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - L 16 KR 201/04
    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon Folge der fehlenden Unterschrift bzw. Namensnennung der Behördenmitarbeiter, die diese Schreiben gefertigt haben, ist (vgl. § 33 Abs. 3 SGB X a.F. - jetzt inhaltsgleich § 33 Abs. 3 Satz 1 SGB X), oder ob dieses gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB X a.F. (jetzt inhaltsgleich § 33 Abs. 5 1. Halbsatz SGB X) aufgrund der Fertigung der Schreiben mittels automatischer Einrichtungen entbehrlich war (vgl. dazu BVerwG NJW 93, 1667, 1668).
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - 58-jähriger Arbeitsloser - Anspruch auf Krankengeld auch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - L 16 KR 201/04
    Die Klägerin hatte nämlich wegen ihrer Versicherung in der KVdA, für die auch mehr als sechs Monate nicht die Beschränkungen des § 428 Abs. 3 SGB III galten (vgl. dazu BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 1), einen neuen Anspruch auf Krg nach § 48 Abs. 2 SGB V erworben.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2005 - L 16 KR 201/04
    Maßstab für die AU ist allein der Umfang des Versicherungsschutzes im zuletzt bestehenden konkreten Versicherungsverhältnis (vgl. BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S. 32; BSG Urt. vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - m.w.N. = Die Leistungen, Beilage 2005, S. 310 ff.).
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